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Die EU-Verpackungsverordnung aus der Sicht eines betroffenen Kleinunternehmens aus Schriesheim!

Ein Paket zu versenden ist nicht schwer. Manchmal ist es wesentlich schwieriger, ein Paket richtig und gut zu verpacken. Bisher konnte man bei der Zusammenstellung der Verpackung kreativ sein. Seit 12.08.26 aber gilt die EU-Verpackungsordnung (von der private Versender nicht betroffen sind). Für Gewerbetreibende wird es ab August aufwendig und schwierig.

Ein Paket zu versenden ist nicht schwer. Manchmal ist es wesentlich schwieriger, ein Paket richtig und gut zu verpacken. Bisher konnte man bei der Zusammenstellung der Verpackung kreativ sein. Seit 12.08.26 aber gilt die EU-Verpackungsordnung (von der private Versender nicht betroffen sind).

Für Gewerbetreibende wird es ab August aufwendig und schwierig.

Denn die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt neue Regeln mit sich, die auf dem Papier nachvollziehbar klingen – weniger Verpackungsmüll, bessere Recyclingfähigkeit, klare Verantwortlichkeiten.
In der Praxis eines kleinen Unternehmens wirken sie jedoch oft weltfremd. Plötzlich stellt sich die Frage:

Bin ich als Versender „Erzeuger“ oder „Hersteller“ der Verpackung?
Reicht es, wenn der Lieferant eine Konformitätserklärung hat?
Brauche ich eine Identifikationsnummer auf dem Karton, auf dem Klebeband und auf dem Füllmaterial?
Und wie weise ich im Zweifel nach, dass alles CE konform ist, obwohl ich die Materialien nur verwende und nicht herstelle?
Bei neutralen unveränderten Standardverpackungen ist der Lieferant der Verpackung in der Regel der „Erzeuger“. Der Versender ist der „Hersteller“ der Verpackung.


Das bedeutet für unseren Unternehmer: Lieferscheine, Konformitätserklärungen und Chargenangaben sind zu sammeln und aufzubewahren – für jedes einzelne verwendete Material, für jedes Paket rückverfolgbar.
Falls aber unser Unternehmer eine individuelle Verpackung erstellt, z. B. weil am Markt keine passenden Kartonagen erhältlich sind oder falls er so unvorsichtig ist und ein Klebeband mit eigenem Logo verwendet, wird er selbst zum. „Erzeuger“ der Verpackung.
Dann reicht es nicht mehr aus, sich auf den Lieferanten der Verpackung zu verlassen. Jetzt bedarf es einer eigenen Konformitätserklärung, einer technischen Dokumentation und einer Anmeldung im Lucid Verpackungsregister.


Ab 2028 wird es dann noch aufwendiger. QR-Codes zu Materialzusammensetzung und Entsorgung werden EU-weit verpflichtend für jedes Paket eingeführt.
Für einen Ein-Mann-Betrieb ist der Mehraufwand spürbar. Der Nutzen für die Umwelt bleibt dabei für den einzelnen Kleinstversender schwer greifbar. Die Regeln wurden erkennbar mit Blick auf große Marken und Verpackungsproduzenten geschrieben. Es entstehen Nachweispflichten, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Umwelteffekt stehen. Natürlich ist das Ziel der Verordnung richtig: weniger Abfall, bessere Kreislaufwirtschaft. Doch gute Absichten allein machen noch keine gute Regelung.

Für die FDP Schriesheim

Erik Schwarz