Die Diskussion um das Mitteilungsblatt muss weiter gehen!

Artikelstar: das Portal des Nussbaum Verlags

Am 25.1.2023 stand das Thema „Kommunales Amtsblatt“ auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Vorgeschlagen hatte die Verwaltung, die Herausgeberschaft für das Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim an den Verlag Nussbaum Medien zu übertragen.

Bisher ist die Stadt selbst der Herausgeber des Mitteilungsblattes und muss jede Woche sicherstellen, dass auch die Inhalte des nichtamtlichen Teils, den bestehenden Richtlinien entspricht. Das kostet viel Zeit und damit auch Geld.

Zudem entsprechen die aktuellen Richtlinien nicht mehr den rechtlichen Vorgaben. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2018 ist eine pressemäßige Berichterstattung über das Leben einer Gemeinde in einem von der Stadt herausgegebenen Mitteilungsblatt, nicht erlaubt. Insbesondere aber, wenn dieses Mitteilungsblatt kostenlos verteilt wird. Das ist in Schriesheim nicht der Fall.

Und tatsächlich halten einige Kommunen in unserer Umgebung an den bestehenden, relativ freizügigen Gestaltungsrichtlinien für ihr Mitteilungsblatt fest. (u.a. Hirschberg, Heddesheim, Edingen-Neckarhausen, Leimen)

Man wünschte fast, wir würden ähnlich vorgehen. Doch in Schriesheim liegt das Thema nun auf dem Tisch.

Schon im September 2021 hatte die Verwaltung den Entwurf einer neuen Richtlinie vorgelegt. Doch gegen die darin vorgesehenen Regeln wehrten sich zahlreiche Gruppierungen. Denn für Kirchengemeinden, Vereinen und den Parteien ist besonders ein Aspekt sehr beschränkend: es sollten keine meinungsbildenden Texte mehr erlaubt sein.

Nun schlägt die Stadt einen privaten Herausgeber vor. Dieser hat mehr Freiheiten und verspricht, unter publizistischen Gesichtspunkten „Ankündigungen“ und „Berichte“ von örtlichen Vereinen und Kirchen, aber auch Beiträge von politischen Parteien und im Stadtrat vertretenen Fraktionen zu veröffentlichen.

Eine Veröffentlichung kann laut vorliegendem Vertrag jedoch stets abgelehnt werden, auch wenn der Artikel den Redaktionsrichtlinien entspricht, insbesondere wenn der übliche Umfang des Wochenblatts dies nicht mehr zulässt.

Doch was genau ist der übliche Umfang? Und natürlich entscheidet die Redaktion, welcher Artikel nicht veröffentlicht wird.

Damit ist klar, wir brauchen Vertrauen zum Verleger, dem Verlag Nussbaum Medien, besonders, da der Vertrag eine Laufzeit von 3 Jahren vorsieht.

Vielleicht brauchen wir noch einige Gespräche mit der Verwaltung und dem Verlag, um Vertrauen aufzubauen.

Doch wir sollten schnellstmöglich mit den Gesprächen beginnen, auch im Interesse der zahlreichen Vereine und Interessengruppen, für die es wichtig ist, auch in Zukunft im Mitteilungsblatt über Ihre Aktivitäten, Ziele und Vorstellungen zu berichten.

Für die FDP Schriesheim

Ulrike von Eicke