Wird das Edelstein zur Flüchtlingsunterkunft?

Fest steht, der Bauantrag für das „Edelstein“ hat alle Fraktionen überrascht.  

Im Betreff des Tagesordnungspunkts 5 steht: Nutzungsänderung der Altenpflegeeinrichtung in eine Flüchtlingsunterkunft in der Talstraße 144. Klar, es handelt sich um das „Edelstein“.

50 Anwohner waren am 30.1. zur Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt gekommen, um Ihre Fragen und Bedenken vorzubringen.

Und in einem Punkt hatten natürlich alle Recht: Bürgerbeteiligung sieht anders aus.  Denn viele hatten sicher erst durch den Artikel in der RNZ vom geplanten Projekt erfahren. Bauherr ist der Förderverein Haus Edelstein e.V., der wohl das Objekt an den Kreis verpachtet hat.

Dass dieser zu griff ist verständlich, wenn man auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises liest, wie dringend dieser nach Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen sucht.

Zuständig ist der Kreis in Baden -Württemberg für die vorläufige Unterbringung, die max. 2 Jahre dauern kann. (Erst danach ist die Anschlussunterbringung in den Kommunen vorgesehen).

Die Stadt Schriesheim ist also für die Flüchtlinge in Edelstein offiziell nicht zuständig. Doch natürlich machen sich, besonders die Anwohner Gedanken, welche Auswirkungen das Leben von 200 Geflüchteten auf so engem Raum in ihrer Nachbarschaft haben wird.

 

Und die Stadt muss klären, wie der Bedarf an Kindergartenplätzen gedeckt und die Beschulung der Kinder gewährleistet werden kann. Denn rein rechtlich besteht ein Anspruch.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zitiert auf seiner Homepage die relevanten Gesetze für die Soll Standards der Unterbringung von Flüchtlingen.

Diese sind im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie Art. 21 der Aufnahmerichtlinie für die vorläufige Unterbringung festgelegt:

  • Der Standort soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Praxis der Unterbringung Geflüchteter in abgelegenen Industriegebieten ist vor diesem Hintergrund durchaus kritisch zu bewerten.
  • In der VU soll mindestens ein Gemeinschaftsraum sowie ein Raum für Kinder zugänglich sein.
  • Im Rahmen der Unterbringung soll eine Außenanlage für die Freizeitgestaltung der BewohnerInnen vorhanden sein.
  • Grundsätzlich soll die Wohn- und Schlaffläche mindestens 7 qm betragen.

Natürlich plant der Kreis die vorhandenen Duschen nachzurüsten. Schließlich sind separate Duschen für Frauen und Männer vorgesehen. Und auch die Brandschutzregeln müssen eingehalten werden. Aber die Verwaltung informiert in ihrer Stellungnahme, dass pro Flüchtling 4 – 5 qm vorgesehen sind. Nur so können insgesamt bis zu 216 Personen untergebracht werden.

Was ist nun zu tun?

Auf jeden Fall müssen zahlreiche Gespräche geführt werden. Zunächst zwischen Verwaltung und Kreis. Gibt es eine Möglichkeit die Anzahl der Flüchtlinge zu begrenzen? Kann eine Außenanlage zur Freizeitgestaltung eingerichtet werden? Wer wird sich in welchem Umfang um die Flüchtlinge kümmern?

Aber auch die Anwohner müssen gehört und informiert werden. Denn nur gemeinsam, mit Kreis, Kommune, Anwohner und Ehrenamtlichen, kann die Aufnahme der Geflüchteten gelingen.

Für die FDP Schriesheim

Ulrike von Eicke